Da die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie weiter gültig bleiben, sind Durchführungen von Vereinsanlässen zwar nicht verboten, aber nur unter mühsamen und nicht SSA-konformen Bedingungen.
Der Vorstand hat deshalb Folgendes entschieden:
- Der Vereinscup 1 vom 11. April wird abgesagt, ersatzlos gestrichen.
- Das Eröffnungsschiessen vom 28. März wird auf ein noch zu definierendes Datum verschoben. Ist eine Durchführung bis Ende April nicht in einem vernünftigen Rahmen möglich, wird auch dieses gestrichen.
- Das Verbandsschiessen wird wohl kaum bei uns stattfinden – Informationen vom OASSV stehen noch aus.
- Für uns ist es denkbar, Eröffnungsschiessen sowie Verbandsschiessen an einem Tag bei uns durchzuführen. Wir warten auf weitere Beschlüsse des Bundesrats und entscheiden dann…
- Trainings sind unter Einhaltung des Schutzkonzepts möglich.